Messtechnik

WasseruhrZur Erstellung einer Betriebskostenabrechnung ist eine lückenlose Ausstattung mit Zählern für Strom, Wärme und Wasser unerlässlich. Dies gilt insbesondere für Gewerbe- und Handelsimmobilien, da hier besonders große Energiemengen verbraucht werden und eine hundertprozentige Abrechnung der Kosten sonst unter Umständen nicht möglich ist.

Unseren Kunden bieten wir Leasingverträge mit sehr guten Konditionen für diese Messtechnik, deren Laufzeit sich an der Beglaubigungszeit der Zählereinheiten orientiert. Als Faustformel gilt: Messtechnik für kalte Medien ist sechs Jahre lang beglaubigt, die für warme Medien fünf Jahre. Im Gegensatz zum käuflichen Erwerb von Messtechnik durch den Vermieter, können die Kosten unserer Leasingverträge im Rahmen der Nebenkostenabrechnung auf die Mieterschaft umgelegt werden - und zwar zu 100%. Als Vermieter entstehen Ihnen also keine Kosten und wir als Ihr Dienstleister sorgen für den ordnungsgemäßen Betrieb der Messtechnik.

Da wir die Geräte direkt beim Hersteller beziehen, können wir das Leasing zu besonders attraktiven Konditionen anbieten.